Nach der 12. Woche – Spätabbrüche

Nach der 12. Schwangerschaftswoche können Abtreibungen gemäss Gesetz nur aufgrund ärztlicher Indikation durchgeführt werden. Die Entscheidung der Frau ist nicht mehr allein massgebend. Je fortgeschrittener die Schwangerschaft, desto schwerwiegendere Gründe müssen vorliegen.

Nach der 12. Schwangerschaftswoche ist die Durchführung eines Abbruches medizinisch anspruchsvoller; Komplikationen mit bleibenden Schäden sind in entwickelten Ländern aber selten. Für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch werden Frauen mit Schwangerschaften von mehr als 12 Wochen stationär aufgenommen. An einigen Kliniken und auch in ein paar privaten Praxen werden Schwangerschaftsabbrüche bis wenige Wochen über die 12. Schwangerschaftswoche hinaus ambulant durchgeführt.

Jährlich finden einige Dutzend Frauen in extremen Notlagen bei Spätabbrüchen keine angemessene Hilfe in der Schweiz. Die APAC kann Hilfe vermitteln. Grundsätzlich muss jedes öffentliche Spital mit einer gynäkologisch-geburtshilflichen Abteilung in der Schweiz auch Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Tatsächlich bestehen aber erhebliche Einschränkungen und der Zugang wird zum Teil restriktiv gehandhabt. Viele Spitäler behandeln zum Beispiel keine ausserkantonal wohnhaften Frauen.